Vereinssatzung  - Aufnahmeantrag - Datenschutz

 

 

 

 

 

           S A T Z U N G

 

des Sportvereins Einheit Aschersleben e.V.

 

 

 

§ 1 Allgemeines, Name, Sitz

 

1.  Der Sportverein (SV) trägt den Namen Sportverein Einheit Aschersleben e.V.

2. Der Sitz des Sportvereins ist Aschersleben.

3. Der SV Einheit Aschersleben e.V. ist Rechtsnachfolger der Betriebssportgemeinschaft Einheit Aschersleben.

4. Der SV Einheit Aschersleben e.V. ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Aschersleben registriert.

5. Der SV Einheit Aschersleben e.V. wirkt in seiner Gesamtheit aller in ihm angeschlossenen Abteilungen (Sektionen) für die Förderung von Körperkultur und Sport in der Stadt Aschersleben. Der SV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke gemäß § 51, 52 Abs. 1 und Abs. 2 Ziffer 2 der Abgabenordnung (AO)

 

§ 2 Ziele, Zweck, Aufgaben

 

1. Der SV Einheit Aschersleben e.V. hat die Aufgabe, die Tätigkeiten aller in ihm abgeschlossenen Abteilungen im o.g. Sinne zu regeln.

 

2. Ziele :

- Beibehaltung des Massensportcharakters seiner angeschlossenen Abteilungen durch eine

   breite Angebotspalette von Veranstaltungen (Trainingsbetrieb, Wettkämpfe, volkstümliche

   Veranstaltungen),

- Förderung des Kinder-, Jugend,- und Frauensports,- die Lenkung und Förderung von

   Maßnahmen in Leistungssportbereich,

- die Förderung und Lenkung von Maßnahmen im Leistungssportbereich

- Beiträge zur Lebensfreude, Entspannung und Gesundheit aller Bürger zu leisten,

- Maßnahmen zur Aus- und Weiterbildung von Übungsleitern

- Förderung des kulturellen und geselligen Gemeinschaftslebens seiner Mitglieder

- Vertretung der gemeinschaftlichen Interessen aller Abteilungen und Mitglieder gegenüber

   den stattlichen Organen, der kommune Aschersleben und der Öffentlichkeit

- Zusammenarbeit mit dem Kreissportbund Harz-Börde sowie den einzelnen

   Kreisfachausschüssen der jeweiligen Sportarten

 

3. Die Mitglieder des Vereins vertreten ihre Interessen gegenüber dem Vorstand in vielfältiger Form

 

4. Der S.V. Einheit e.V. ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele/Zwecke. Die bereitgestellten Mittel jeglicher Art, Zuschüsse, Mitgliedsbeiträge, Spenden und Mittel aus Sponsoring dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile.

 

 

§ 3 Mitgliedschaft

 

1. Der S.V. Einheit Aschersleben e.V. ist Mitglied im Kreissportbund Harz-Börde e.V. Er erkennt das Statut des DSB und des Landessportbundes Sachsen-Anhalt E.V. an.

 

2. Die einzelnen Abteilungen des SV sind gleichzeitig in verschiedenen Kreisfachsauschüssen bzw. Fachverbänden im Landesmaßstab sowie deren Ausschüsse, sofern sie nicht den Interessen des Vereins widersprechen, werden Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb(ÜTW) durchgesetzt.

 

3. Mitglied des Vereins kann jede/r interessierte/r Bürger/in unabhängig seiner politischen und religiösen Anschauung sowie Hautfarbe werden. Eine Altersbeschränkung gibt es nicht. Mit dem Antrag auf Aufnahme wird gleichzeitig die Satzung des S:V Einheit Aschersleben e.V. anerkannt.

 

4. Neue Abteilungen, die bisher außerhalb des Vereins bestanden haben oder wo eine Neugründung des Vereinsinteressen konform geht, können sich auf Antrag dem SV Einheit anschließen. Über die Aufnahme entscheidet die Mitgliederversammlung bzw. zwischen zwei Mitgliederversammlungen der Vorstand.

Aufnahmebedingungen für die Abteilung:

   - mindestens 10 Mitglieder in ihr organisiert

   - funktionstüchtige Abteilungsleitung

   - vorbehaltlose Anerkennung der Satzung des SV Einheit

   - schriftlicher Antrag auf Aufnahme im Verein

Die Zugehörigkeit der einzelnen Mitglieder bezüglich der Dauer einer Organisiertheit im Sportbund wird dabei gesondert geregelt.

 

5. Alle Ehrenmitglieder können sowohl natürliche als auch juristische Personen, die sich auf Grund besonderer Verdienste um die Förderung des Vereins und damit des Sports verdient gemacht haben, auf Beschluss des Vorstandes aufgenommen werden.

 

6. Rechte und Pflichten aus der Mitgliedschaft:

   - Anerkennung der Satzung des SV Einheit e.V.

   - Pflicht zur Beitragszahlung entsprechend der Beitragsordnung

   - Nutzung aller zur Verfügung stehenden Sportgeräte und Mittel im Rahmen des ÜTW

   - Pflicht zur Erhaltung der bereitgestellten  Geräte und Gegenstände des Sportbetriebes

   - Möglichkeiten der Teilnahme an Wettkämpfen oder ähnlichen Veranstaltungen

   - Teilnahme und Mitwirkung den SV betreffende Probleme

   - versicherungsrechtlicher Schutz bei Sportunfällen innerhalb der ÜTW

 

7. Rechte und Pflichten der Abteilung

   - Gestaltung des ÜTW entsprechend den Satzungen und Richtlinien des jeweiligen Fachverbandes 

      unter Berücksichtigung der materiellen und finanziellen Lage des Vereins  

   - Recht auf Unterstützung durch geeignete Materialien entsprechend Antrag an den Vorstand des   

     Vereins

   - breite Entfaltung der Sportprogramme für interessierte Bürger/innen durch gezielte

     Öffentlichkeitsarbeit

   - Pflichten des Abteilungsleiters bzw. Vertreters zur Teilnahme an den Vorstandsitzungen zur

    Gewährleistung der Abteilungsinteressen

 

 

 

§ 4 Erlöschen der Mitgliedschaft

 

1. Die Mitgliedschaft erlischt:

   - durch Austritt einer Abteilung auf Grund einer schriftlichen Erklärung an den Vorstand des SV

     Einheit e.V. unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres,

     spätestens jedoch 30. September des Kalenderjahres (Eingang beim Vorstand)

    - durch Ausschluss

    - durch Tod

    - durch Auflösung des Vereins

 

2. Das Erlöschen der Mitgliedschaft berührt nicht die auf Grund der Mitgliedschaft entstandenen 

     Verbindlichkeiten (z.B. Beiträge, Aufnahmegebühren, durch den Verein angeschaffte Sportgeräte

     und Materialien).     

 

3. Der Austritt einzelner Mitglieder wird durch Abgabe des Sportausweises unter Begleichung der

      Beiträge bis zum Monat des Ausscheidens geregelt.

 

4. Eine Ehrenmitgliedschaft kann wegen nicht mehr vorhandenen Einsatzes im Interesse des Sports

      unter Angabe von Gründen durch den Vorstand ohne Fristsetzung widerrufen werden.

 

 

§ 5 Gründe für den Ausschluss

 

- gröbliche Verletzung der satzungsmäßigen Pflichten

- Rückstand von Beitragszahlungen oder anderen gegenüber dem Vorstand existierenden     

   Verbindlichkeiten, zweimalige schriftliche Mahnung vorausgesetzt

Den Betroffenen wird dabei eine angemessene Zeit zur Gegendarstellung bzw. Abstellung der   

Verletzungen gegeben.   

 

 

§ 6 Organe des SV Einheit Aschersleben e.V.

1. Die Organe sind:

    - die Mitgliederversammlung (MV)

    - der Vorstand

    - die Revisionskommision

 

2. Die MV ist das oberste Organ des Vereins und wird alle zwei Jahre vom Vorstand einberufen.

   Der Delegiertenschlüssel:

                je 5 Mitglieder                                 1 Delegiete/r

Vorstandsmitglieder zählen nicht in den Delegiertenschlüssel. Sie nehmen Kraft ihrer Funktion an der MV teil.

Jeder Delegierte hat eine Stimme, Stimmübertragung ist unzulässig.

Die Einberufung der MV ist den Abteilungen und Vorstandmitgliedern mindestens vier Wochen vor Termin schriftlich mitzuteilen. Die Einladung ist vom 1. Vorsitzenden oder seinem Vertreter zu unterschreiben.

Die Einladung soll entsprechend den Möglichkeiten die Tagesordnung beinhalten. Anträge zur Tagesordnung können bis zum Beginn der Versammlung schriftlich beantragt werden.

Dringlichkeitsanträge, außer zu Satzungsänderungen, können bei einer 2/3- Mehrheit gestellt werden.

2.1. Außerordentliche Mitgliederversammlung 

       Einberufung vom Vorstand unter Wahrung einer Frist von zwei Wochen, wenn

       - mind. 25 % der eingeschriebenen Mitglieder es schriftlich unter Angaben von Gründen  

         verlangen

       - der Vorstand mit 2/3- Mehrheit einen dringenden Grund sieht

2.2. Ist die MV ordnungsgemäß einberufen, ist sie in jedem Fall beschlussfähig.

        Von der MV ist eine vom 1. Vorsitzenden oder Vertreter unterzeichnete Niederschrift  

        anzufertigen.

2.3. Aufgaben der Mitgliederversammlung

      - Entgegennahme des Berichts des Vorstandes

      - Entlastung des alten Vorstandes

      - Wahl des neuen Vorstandes – Genehmigung der Finanzordnung

      - Wahl der Revisionskommission

      - Beitragsordnung (Festlegung neuer Beiträge und Aufnahmegebühren)

      -Beschlussfassung über Satzungsänderungen

      - Beschlussfassung über Geschäftsordnung Vorstand

      - Beschlussfassung über Satzung Ehrenmitgliedschaft

      - Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

2.4. Die MV fasst alle Beschlüsse, außer zur Vereinsauflösung, in einfacher Mehrheit.

       Der Beschluss zur Vereinsauflösung bedarf der 2/3-Mehrheit der anwesenden Delegierten.

 

 

§ 7 Vorstand

 

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

1. Vorsitzender 

2. Vorsitzender

Schatzmeister

Technische Leiter

Frauen- und Jugend-Sportwart

Sportwart Freizeit- und Erholungssport 

Der Vorstand führt die Geschäfte des SV Einheit e.V. nach den Bestimmungen der Satzung und nach Maßgabe der von der Mitgliederversammlung gefassten Beschlüsse.

Die Arbeit des Vorstandes regelt eine von der MV festgelegten Geschäftsordnung.

Beschlüsse des Vorstandes werden in einfacher Mehrheit gefasst.

Der SV Einheit Aschersleben e.V. wird sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, jeweils gemeinsam mit dem Schatzmeister oder einem anderen Vorstandsmitglied, vertreten.

 

 

§ 8 Revisionskommission

 

Die Revisionskommission übt die Funktion der Kassenprüfer aus. Sie setzt sich aus dem Vorsitzenden und zwei Mitgliedern zusammen.

der Vorsitzende der Revisionskommission nimmt gleichberechtigt an allen Vorstandssitzungen teil und ist stimmberechtigt.

Die Revisionskommission arbeitet unabhängig vom Vorstand und wird tätig

- auf Antrag durch den Vorstand

- mindestens einmal jährlich zur Prüfung des Kassenberichts für das ablaufende Jahr

- bei Verdacht auf außergewöhnliche Vorkommnisse

 

 

§ 9 Allgemeine Schlussbestimmungen

 

Das Geschäftsjahr läuft vom 01. Januar bis 31. Dezember eines jeden Jahres.

Sämtliche Organe des SV Einheit Aschersleben e.V.  sind beschlussfähig.

Nicht mitgezählt werden Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen.

Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.

Der Antrag auf geheime Wahl ist zu bestätigen.

Gefasste Beschlüsse sind besonders nachzuweisen.

 

 

§ 10 Finanzen

 

Die Fragen zur Finanzordnung werden in einer gesonderten Finanz- und Beitragsordnung, welche von der Mitgliederversammlung beschlossen wird, geregelt.

 

 

§ 11 Vermögen des SV Einheit Aschersleben e.V.

 

Im Falle der Auflösung des SV Einheit Aschersleben e.V. fällt das vorhandene Vermögen nach Abdeckung etwaiger bestehender Verbindlichkeiten an den gemeinnützlichen Kreissportbund Harz-Börde e.V. zur weiteren Entwicklung des Breitensports im Salzlandkreis gemäß § 52 ff AO.

Die vermögensrechtlichen Angelegenheiten sind durch den Vorstand zu regeln. Er bleibt bis zum Schluss der Auflösung handlungsfähig und verantwortlich.

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 09. November 2000 in Aschersleben beschlossen und tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft

 

 

Aschersleben, 09.11.2000

 

 

 

 

Beitragsordnung

 

SV Einheit Aschersleben e.V.

gültig ab 01. Januar 2023

 

 

A) Aufnahmegebühren                                                                       10,00 €

 

B) Beiträge monatlich

Kinder, Jugendliche, Auszubildende                              4,00 €

Rentner, Arbeitslose                                                     4,50 €

Erwachsene Vollzahler                                                 6,00 €

Empfänger Bürgergeld (mit Nachweis)                        4,00 €

Zweitmitgliedschaft Erwachsene                                 3,50 €

Zweitmitgliedschaft Kinder/Jugendliche                       3,00 €

 

Bei Krankheit bis Ablauf des 3. Monats ist der Beitrag laut Buchstabe B fällig.

 

Bei Krankheit über 3 Monate gilt ein Beitrag in Höhe von 1,00 €

 

Für Mitglieder, die sich über einen längeren Zeitraum (ab den 4. Monat) beruflich oder privat in anderen Teilen der BRD oder im Ausland aufhalten, weiterhin Mitglied im Verein bleiben möchten, gilt für diese Zeit ebenso ein monatlicher Beitrag in Höhe von 1,00 €.

 

 

 

 

Ehrenordnung

des Sportvereins „Einheit“ Aschersleben e.V.

 

Der Sportverein ehrt Personen, die sich um den Sport und Verein verdient gemacht haben.

 

§ 1          Ehrenmitglieder

Auf Vorschlag des Vorstandes des Sportvereins und durch Beschluss der Mitgliederversammlung können Ehrenmitglieder ernannt werden.

 

§ 2          Auszeichnungen

Der Sportverein ehrt für ehrenamtliche Tätigkeit auf Antrag der Abteilungen und/oder des Vorstandes mit Ehrennadeln des Landessportbundes bzw. Fachverbandes. Die Vorschläge werden zur Entscheidung an den Kreissportbund oder den Fachverband zugeleitet.

Bei einer Verleihung in einer der Nachfolgend aufgeführten Stufen gewöhnt der Verein seinen geehrten Mitgliedern eine Anerkennung.

-             Ehrennadel des LSB oder FV in Bronze                     50,00 €

-              Ehrennadel des LSB oder FV in Silber                      75,00€

-              Ehrennadel des LSB oder FV in Gold                      100,00 €

 

§ 3          Ehrengeschenke

Ehrengeschenke werden auf Initiative des Vereinsvorstandes vergeben.

 

§ 4          Ehrung zu besonderen Anlässen

Unter besondere Anlässe werden erfasst:

65., 70., 75., 80., 85. Geburtstag

Silberne Hochzeit

Goldene Hochzeit

Die Ehrung erfolgt auf Antrag an den Vorstand.

 

§ 5          Ehrung zur Vereinszugehörigkeit/Sportvereins

-             25 Jahre                              Anerkennung in Höhe von 25 EUR

–             30 Jahre                              Anerkennung in Höhe von 30 EUR

–            35 Jahre                               Anerkennung in Höhe von 35 EUR

-             40 Jahre                               Anerkennung in Höhe von 40 EUR,

-            45 Jahre und mehr                Anerkennung in Höhe von 50 EUR 

Der Nachweis ist durch den Antragssteller zu erbringen.

Die Ehrenordnung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung von 24. Mai 2017 in Kraft.

 

 


 

 

 

 

 

 

SV Einheit Aschersleben e.V.  


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03473 / 806116


Kontakt

Herr Dietmar Stade
Wasserstraße 3
06466 Stadt Seeland OT Gatersleben

 Telefonnummer:

03473 811761

Trainingszeiten

Fechten:

Trainingsort  Fechten

Sporthalle am Stephaneum Haus 1

Dr. Wilhelm Külz Platz

06449 Aschersleben  

Donnerstag     16:00 - 18:00 Uhr

Nicht in den Ferien

Volleyball:

Trainingsort Volleyball

Sporthalle am Ascaneum

Otto-Lilienthal-Str. 

06449 Aschersleben  

Montag     17:30 - 19:00 Uhr

Oldie Mannschaft

Montag    19:00 - 20:30 Uhr Freizeitmannschaft

Frauengymnastik:

Trainingsort 

Frauengymnastik

Sporthalle am Ascaneum

Otto-Lilienthal-Str. 

06449 Aschersleben  

Montag   19:00 - 20:00 Uhr